Die HotSpot Titanium Garantiebestimmungen

Von der hochwertigen Produktqualität sind wir überzeugt und bieten deshalb aussergewöhnliche Garantieleistungen.

Zwei Jahre Vollgarantie

  • Zwei Jahre Garantie auf Material und Fertigung, dabei sind die Kosten für Ersatzmaterial und Arbeit eingeschlossen

Garantie-Verlängerung um drei Jahre

  • Registrieren Sie als Endkunde Ihr Produkt innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf (hier online), damit wird die Garantie auf fünf Jahre verlängert (Material)

Zwanzig Jahre Garantie gegen Korrosion

  • Zwanzig Jahre Garantie gegen Korrosion des Innenkessels (Einbaugerät, Material)

Details und Erklärungen zur Garantie finden Sie weiter unten und das wesentliche in unserem Blogbeitrag zu Garantie und Gewährleistung anschaulich dargestellt.

Registrieren Sie Ihren HotSpot Titanium

Damit aktivieren Sie die Garantie-Verlängerung. (Und bewahren Sie bitte die Rechnung oder Kaufquittung auf.)

    Ihre Angaben

    Ihr System


    Kombi-ArmaturSingle-Armatur


    StandardXL-Grösse


    neinja

    Details zum Kauf

    Details zur Garantie

    Hier folgt das „Kleingedruckte“. Wir haben versucht, das wesentliche in unserem Blogbeitrag zu Garantie und Gewährleistung anschaulich darzustellen.

    Wie und für was gilt die Garantie?

    Die Garantie gilt für Endkunden, die ein HotSpot System in der Schweiz bei der Soligna GmbH direkt oder indirekt bei einem autorisierten Handelspartner erworben haben, vorausgesetzt, das System wurde in der Schweiz installiert.

    „Endkunden“ im Sinne der Garantie sind Eigentümer, die ein HotSpot System zum Gebrauch erworben haben und nicht Händler, Installateure oder andere natürliche oder juristische Personen, die das System gekauft haben, um es weiterzuverkaufen oder bei Dritten zu installieren.

    Die Garantie erstreckt sich auf Material- und Fertigungsmängel, sofern das System fachgerecht Installiert wurde und ordnungsgemäss gebraucht und gepflegt wurde.

    Was ist ausgeschlossen?

    Nicht in der Garantie eingeschlossen sind Gründe, die sich der Verantwortung des Herstellers oder Importeurs entziehen. Insbesondere sind dies:

    • Unsachgemässer Gebrauch (z.B. in Gebieten mit zu hartem Wasser, ohne einen Filter zu verwenden) oder unzureichende oder fehlerhafte Pflege (z.B. Verwendung von scheuernden oder aggressiven Reinigungsmitteln)
    • Natürliche Abnutzung, Verschleissteile (z.B. Luftsprudler) und Verbrauchsmaterial (z.B. Wasserfilter)
    • Installationsfehler durch Dritte, Eingriffe in das Gerät oder Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen
    • Äussere Einwirkung, Zweckentfremdung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, höhere Gewalt

    Garantieleistungen

    Während der zweijährigen Vollgarantie (ab Kaufdatum des Erstkunden) ist Material, Arbeits- und Reisezeit eingeschlossen. Der Soligna GmbH steht es frei, diese Garantieleistung in Form von Austausch (gleiches oder gleichwertiges Produkt) oder Reparatur zu erbringen. Die Garantieleistung erfolgt auf Kosten der Soligna GmbH durch die Soligna GmbH selber oder durch einen beauftragten Fachhandwerker.

    Während der verlängerten Garantiezeit (Falls der Endkunde das Produkt innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf registriert) ist das Material eingeschlossen (ohne Arbeits- und Reisezeit). Der Soligna GmbH steht es frei, diese Garantieleistung in Form einer kostenlosen Ersatzlieferung (gleiches oder gleichwertiges Produkt) oder durch die Lieferung von Ersatzteilen zu erbringen. Als Regelfall lässt der Endkunde das System nach Rücksprache mit der Soligna GmbH durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen.

    Die zwanzigjährige Garantie gegen Korrosion gilt für den Innenkessel des Einbaugeräts. Der Soligna GmbH steht es frei, diese Garantieleistung in Form einer kostenlosen Ersatzlieferung (gleiches oder gleichwertiges Produkt) oder durch die Lieferung von Ersatzteilen zu erbringen. Als Regelfall lässt der Endkunde das System nach Rücksprache mit der Soligna GmbH durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen.

    Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung

    Und wie hängt das alles zusammen?

    In der Schweiz besteht eine gesetzliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Käufer keine mangelhaften Produkte erhält. Dies ist im OR geregelt und wird als „Gewährleistung“ bezeichnet. Die Gewährleistungspflicht erlischt zwei Jahre nach dem Kauf.

    Die oben beschriebenen Garantieleistungen sichern einem Endkunden einen bessere Schutz zu (bessere Leistungen und längere Fristen). Hingegen wird die freie Wahl der Ansprüche in dem Sinne eingeschränkt, dass den Verpflichtungen des Verkäufers in der Regel mit Ersatz oder Reparatur nachgekommen wird. Wandelung/Rücktritt oder Minderung ist nur im Ausnahmefall und nach Einwilligung durch die Soligna GmbH möglich.

    Die Garantie gilt immer ab Kaufdatum des Erstkunden und verlängert sich nicht aufgrund von Leistungen, die im Rahmen dieser Garantie erbracht werden. Hingegen erneuert sich bei Reparatur oder Austausch die Gewährleistungsfrist und gilt dann wiederum für zwei Jahre.

    Die Produkthaftung greift für Folgeschäden an Sachen oder Personen, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, sofern die Voraussetzungen dazu gegeben sind.

    Haben Sie eine Frage? Wünschen Sie eine unverbindliche Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!